Eine Katastrophe im Sinne des Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG M-V) ist ein Ereignis, durch das das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen, Tiere, die Umwelt oder Sachgüter von bedeutendem Wert in so außergewöhnlichem Maße gefährdet oder geschädigt werden, dass Hilfe und Schutz wirksam nur gewährleistet werden können, wenn die zuständigen Behörden, Stellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte unter einheitlicher Leitung der Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken. Dazu zählen auch solche Großschadensereignisse in einzelnen Gemeinden und Städten, die einen erheblichen Koordinierungsaufwand bedeuten und zu deren wirksamer Bekämpfung die Kräfte und Mittel der Träger der örtlichen Gefahrenabwehrbehörden nicht ausreichen, sondern überörtliche oder zentrale Führungs- und Einsatzmittel des Katastrophenschutzes erforderlich sind.


Retten, Löschen, Helfen, Betreuen, Versorgen und medizinische Hilfe müssen koordiniert ineinander greifen, um Unglücksfälle größeren Ausmaßes bewältigen zu können.

Zur Bewältigung dieser Aufgabe hat der Landkreis Nordwestmecklenburg seine Katastrophenschutzeinheiten in 2 Führungseinheiten, 6 Züge und 2 selbstständige Gruppen gegliedert. Im Bedarfsfall können so über 200 Einsatzkräfte und 61 Fahrzeuge innerhalb kürzester Zeit aktiviert werden.

Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Dassow engagiert sich in 2 von diesen Einheiten.